Willkommen bei der FDP Nordstormarn
Alles dicht? PDF Drucken

Seit Monaten geistern Meldungen zu dem Thema „Rohrdichtigkeitsprüfung“ immer wieder durch die Medien. Ein EU-Gesetz schreibe diese Prüfung vor. Eilig wird dieses auf Landesebene in einen Gesetzentwurf gepackt. Besonders eifrige Mitarbeiter auf kommunaler Ebene versenden erste Informationen an die Hauseigentümer, dass man demnächst die Prüfung durchführen würde.

Für letzteres gibt es derzeit aber noch gar keine rechtliche Handlungsgrundlage. Es gibt für eine Dichtigkeitsprüfung  weder eine europarechtliche noch eine bundesrechtliche Verpflichtung.

Der jetzt vorliegende Entwurf zum Landeswassergesetz ist ein Beispiel vorauseilenden Gehorsams und aus meiner Sicht missglückt. Die Absätze 4 und 5 des § 30 LWG, die sich letztlich auf die Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen) beziehen, sind juristisch nicht nur ungeklärt, sondern stellen auch einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte, zum Beispiel in die Unverletzlichkeit der Wohnung, dar.

Aus einer DIN kann man allenfalls Regeln der Technik, aber keinesfalls Verhaltens- und Handlungspflichten für Bürger sowie diesbezügliche Fristsetzungen ableiten.

Wenn aber Schleswig-Holstein über geltendes Bundesrecht hinaus und im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern und ohne europarechtlich dazu gezwungen zu sein, auf dem finanziellen Rücken der Bürger eine flächendeckende Dichtigkeitsprüfung schaffen möchte, müssen die dafür Verantwortlichen auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit beantworten.

Die Qualität der Gewässer oder des Grundwassers verbessert sich nicht durch die Überprüfung von privaten Abwasseranlagen allein. Die Klagen, dass Kläranlagen bei starken Regenfällen überlaufen, weil Regenrinnen falsch angeschlossen seien, rechtfertigen dieses teure Unternehmen auch nicht. Abhilfe ist das Andere und ohne einen solchen Aufwand möglich. Auch würden die Kosten der Überprüfung die Bürger tragen, ohne dass sie Einfluss auf den Auftragnehmer haben. Als Liberaler kann man nur noch den Kopf schütteln.Es wird ein bürokratisches Monster wie ursprünglich bei den Beiträgen zu den Wasserverbänden geboren.

Die FDP wird sich für die Streichung der Absätze 4 und 5 in § 30 LWG einsetzen und damit das Selbstbestimmungsrecht und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken.

Unabhängig von diesen Fragen ist natürlich jeder Grundstückseigentümer verpfichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser ordnungsgemäß, also auch in dichten Leitungen der öffentlichen Beseitigung zuzuführen.

Ihr Karl-R. Wurch

Stadt- und Kreistagsabgeordneter

 
Gerhard Horn gemeinsamer Bürgermeisterkandidat von FDP und CDU PDF Drucken

Bad Oldesloe. Der parteilose Bürgermeister von Reinfeld, Gerhard Horn, ist der gemeinsame Kandidat von CDU und FDP für die Wahl des Bürgermeisters in Bad Oldesloe.


Die Ortsvorsitzenden von FDP und CDU, Klaus Schröder und Heinz Drenkberg, stellten die Beweggründe heraus, die ihre Parteien zur Nominierung von Gerhard Horn veranlasst haben: "Gerhard Horn hat als Bürgermeister von Reinfeld seine  Qualitäten als Verwaltungschef kontinuierlich unter Beweis gestellt; er hat Bürgernähe, strategischen Weitblick, Führungs-qualitäten und Überparteilichkeit bewiesen; durch seine leitende Tätigkeit in verschiedenen überkommunalen Gremien ist er in der Region und im Land bestens vernetzt. Als ehemaliger Hauptamtsleiter kennt er das Oldesloer Rathaus, und nicht zuletzt ist er seit über 20 Jahren Bürger unserer Stadt. Er ist ein idealer Bürgermeister für Bad Oldesloe."

Gerhard Horn (55) wechselte nach Ausbildung und langjähriger beruflicher Tätigkeit in der Bundesfinanzverwaltung 1987  in den Dienst der Stadt Bad Oldesloe. Von 1998 bis 2002 war er Leiter des Oldesloer Hauptamtes. Seit 2002 ist Horn direkt gewählter Bürgermeister von Reinfeld; 2008 wurde er mit 82 Prozent der Wählerstimmen wiedergewählt. Der gebürtige Lübecker ist in zweiter Ehe verheiratet und lebt mit Frau und Tochter in Bad Oldesloe. Landesweite Aufmerksamkeit erregte er 2005, als in Reinfeld mit der Kooperativen Gesamtschule die erste Schule in Schleswig-Holstein eröffnet wurde, die durch ein PPP (Public Private Partnersip)-Modell finanziert wurde. So wurde es möglich, unter den förderungsfähigen Kosten zu bleiben, aber die vom Land vorgegebenen Standards teilweise zu übertreffen. Horn ist u.a. Vorsitzender der Arbeitsge-meinschaft "Kleine Städte Süd" im Städtebund Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Ausschusses "Allgemeine Verwaltung" des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein sowie Mitglied des Bundesausschusses der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Januar 2010 um 22:40 Uhr